Welche Garantien haben die neugebauten Wohnhäuser?

Das Gesetz verpflichtet den Bauunternehmer und den Bauträger eines neuen Wohnhauses dem Käufer eine Reihe von Garantien fürs erworbene Wohnhaus oder für die bereits ausgeführten Bauarbeiten zu erteilen. Je nach Art der Arbeiten, müssen diese Garantien Laufzeiten von einem, drei oder zehn Jahren haben.

   

Garantien für Fehler oder Defekte am Bau.

Im ersten Jahr muss der Bauunternehmer für Defekte an Materialien haften, die als Konsequenz einer schlechten Ausführung des Baus auftreten, wie zum Beispiel Fehler an Türen oder Fenstern, die nicht gut schließen, Defekte am Boden oder an den Fliesen, usw.

     

Der Bauunternehmer muss, in den ersten drei Monaten, für den Sachschäden im Wohnhauses, die durch Fehler oder Defekte verursacht wurde, sowie für Bauelemente und Einrichtungen, haften, damit das Wohnhaus in jedem Moment in einer befriedigende Weise benutzt werden kann. Zum Beispiel gehört zu dieser Gruppe: Fehler bei der Installation (Elektrizität, Klempnerei, Heizung, Klimaanlage) und Probleme mit Feuchtigkeit, Tropfen oder Kondensierungen, die nicht durch eine schlechte Belüftung des Hauses vom Eigentümer verursacht worden sind.  

    

Schließlich, verpflichtet das Gesetzt den Bauunternehmer für Fehlkonstruktionen, die die strukturelle Sicherheit gefährden, bis zu zehn Jahre zu haften. Dazu gehören Fehler, die der Stabilität des Gebäudes beeinflussen können, wie z.B.: Defekte im Fundament, im Mauerwerk und in anderen strukturellen Elementen.

      

Zehnjahressicherheit des Gebäudes.

Zusätzlich zu den obengenannten strukturellen Schäden, verpflichtet das Gesetzt den Bauträger eines Wohnhaus im Bau eine Zehnjahresgarantie für das Gebäude zu übernehmen, die verpflichtend zu erfüllen sind von Bauträgerfirmen und die dazu verpflichten, das Haus im Grundbuch ein zu tragen.

    

Private Bauträger können diese Versicherung ablehnen, aber es ist davon abzuraten, da dieser Verzicht  ihn nicht vor der Haftung schützt, wenn bei zukünftigen Käufern der Immobilie Schäden zehn Jahre nach dem Bau auftreten. Wenn Schäden am Bau auftreten, kann es sein, dass man mit seinem ganzen Vermögen für den Schaden haften muss. Wenn Schäden im Haus auftreten, schützt diese Versicherung davor, dass der Bauträger die Schäden mit eigenen Mitteln bezahlen muss. Diese Versicherungsdeckung muss 100% des Endpreises der Baurealisierung abdecken, einschließlich der professionellen Honorare.

    

Um die Zehnjahresgarantie des Baus zu erhalten, muss der Bauträger oder der Bauunternehmer der Immobilie vor dem Bau beginnen, sich um die städtische Baulizenz bemühen. Mit dem Erhalt der Baulizenz wird eine vorläufige Deckungszusage mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.

    

Um die Versicherung abzuschließen, ist es unerlässlich, dass der Bauträger oder Bauunternehmer der Immobilie die Dienste von einem technischen Kontrolleur in Anspruch nimmt, damit dieser das Projekt und die richtige Ausführung des Baus überwachen kann und die entsprechenden Berichte zum Verlauf des Baus, in den verschiedenen Phasen, angeben kann.

     

Wenn der Bau fertig ist, mit all den entsprechende Bescheinigungen und Urkunden, und wenn all die Berichte von der technischen Kontrollstelle zufriedenstellend sind, gibt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungspolice aus und wird der Neubauerklärung vom Notar beigefügt.

     

Beginn der Laufzeit für die Berechnung den Versicherungen.

Die Laufzeiten für die Berechnung der Versicherungen beginnen im Moment der Bauabnahme, die innerhalb von dreißig Tagen nach Bauende realisiert werden muss. Die Lizenz, die das Ende des Baus bestätigt, wird von der Bauleitung (Architekt und Baumeister) erteilt.